Copyright, by Gunter Schmidt
Sämtliche Inhalte, Fotos, Texte und Graphiken sind urheberrechtlich geschützt.
Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch auszugsweise
kopiert, verändert, vervielfältigt oder veröffentlicht werden.

Urheberrecht
gemäß des (UrhG) genießt ausschließlich der Urheber. Ein Verstoß gegen die
Bestimmungen des UrhG kann zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben.  
Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke kann mit einer
empfindlichen Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet
werden! Bereits der Versuch ist strafbar.

Durch die Schaffung eines Werks entsteht nach deutschem Recht automatisch ein
Urheberrecht. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich.
Wie ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, ist durch das Gesetz definiert.
Die Person, die das Urheberrecht verletzt, kann für dieses Vergehen
abgemahnt werden. Hierbei werden für gewöhnlich die Abmahngebühr in mindestens
dreistelliger Höhe und Anwaltskosten fällig, sowie die Unterzeichnung einer
Unterlassungserklärung.
Auch der entstandene wirtschaftliche Schaden kann eingeklagt werden.

werd.
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